Batterie- / Altgeräte- / Verpackungsverordnung
Sie als Endverbraucher sind dazu verpflichtet Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung an dem Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist vom Gesetzgeber untersagt bzw. verboten.
Bei Fragen zur Rückgabemöglichkeit setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (VOIP.world, Inh. Mathias Gottensträter, Im Hagen 3, 33790 Halle Westf., Tel: 05201 730030 ) und wir helfen Ihnen umgehend weiter.
Die Rücknahme von Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung erfolgt kostenlos von den kommunalen Entsorgungsunternehmen bzw. dafür vorgesehenen Sammelstellen.
Die über uns bezogenen Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung können Sie auch kostenfrei an uns zurückgeben oder per Post an folgende Adresse senden:
VOIP.world
Im Hagen 3
33790 Halle Westf
Gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgen wir Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung.
BattV - Batterieverordnung
Die deutsche Batterieverordnung soll den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien verringern, indem sie verbietet, dass bestimmte schadstoffhaltige Batterien in den Verkehr gebracht werden.
Weiterhin gibt sie vor, dass gebrauchte Batterien zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden, und dass Batterien mehrfach verwendbar und technisch langlebig hergestellt werden sollen.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Ab 24. März 2006 sind Endverbraucher dazu verpflichtet, ihre Altgeräte mit dem Symbol der „durchkreuzte Mülltonne“, an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kostenfrei zurück zugegeben, da diese nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden darf!
VerpackV – Verpackungsverordnung
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die »als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen«. Hersteller oder Vertreiber der Produkte sind verpflichtet, entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen (sog. Selbstentsorger) oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme wie z.B. der „Grünen Punkt“ Duales System Deutschland AG oder das „RESY“-Symbol).